“Eine durch die Gegenwart von Fotoapparaten oder Fernsehkameras ausgelöste Seuche,
die an den krankhaft nach oben gezogenen Mundwinkeln und gefletschten Zähnen der davon Betroffenen zu erkennen ist. Auch unter dem Namen Cheese- oder Spaghettisyndrom bekannt.”
(unbekannt)
Falsches Buch Herr Pfarrer, falsches Buch!
Grundsätzlich verzichten wir auf eine Anzahlung. Wir schicken Euch einen Vertrag zu, der beiden Seiten Sicherheit bietet.
Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichten wir auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Das gilt auch bei coronabedingter Absage.
Ihr bekommt eine Auswahl von den gelungenen Fotos. Die Anzahl variiert natürlich von der Zeit vor Ort. In der Regel ca. 30 Bilder/Stunde. Die Vorauswahl trifft der Fotograf
Alle technisch gelungenen Fotos werden professionell nachbearbeitet. Die Beurteilung und Auswahl trifft der Fotograf.
Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Rechte, die wir kurz erklären.
1. Das Urheberrecht des Fotografen:
Dieses Recht ist nicht veräußerbar und bleibt immer bei „Lichtscherbe | Sonja Lenkeit und Wolfgang Wein GbR“, das Recht auf die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichungen fällt auch in diese Kategorie.
Alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt.
Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.
2. Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht:
ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
3. Nutzungsrecht:
Das Recht, um das es dem Kunden wohl hauptsächlich geht.
Hier wird die Nutzung des Bildes für verschiedene Zwecke geregelt. Für den privaten Gebrauch (Abzüge machen, an Freunde weitergeben, usw.) sind alle unsere Bilder freigegeben.
Die private Nutzung in sozialen Netzwerken gestatten wir natürlich auch gerne, die berufliche/gewerbliche Nutzung von Bildern ist nur in bestimmten Paketen enthalten.
Du darfst die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen.
Für eine gewerbliche Nutzung benötigst du von Lichtscherbe ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.
Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („Foto: Lichtscherbe.de“), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Facebook mit Verlinkung der Fanpage („Lichtscherbe“).
Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen.
RAW-Dateien geben wir grundsätzlich nicht weiter.
Diese sind im Zweifelsfall Nachweis für unsere Urheberschaft.
Die Fotoentwicklung ist Teil unserer kreativen Arbeit.
Natürlich gibts die Bilder gerne in höchster Auflösung als tif, jpg oder anderen Formaten.
Hier findest du die “Vereinbarungen Fotografie” zum Herunterladen, auch den Vertrag “Hochzeitsfotografie”.